Nach der Feuernacht vom 11. auf den 12. Juni 1961 weckten im Zuge der großen Verhaftungswelle einige wohl unter Folter erpresste Aussagen den Verdacht, Hans Clementi könnte für den Tod eines Straßen-wärters bei der Explosion einer anonymen Spreng-ladung am Wegesrand verantwortlich sein. Die Ankläger der italienischen Justiz ersetzten daraufhin ‚Täter unbekannt’ mit dem Namen Hans Clementi.
Ungeachtet seiner Unschuldsbeteuerungen und trotz mangelnder weiterer kriminalistischer Erhebungen und einer juridisch desolaten Beweis- oder Indizienlage, verurteilte man Hans Clementi im Mailänder Prozess zu 6 Jahren und 10 Monaten Kerker. Seine Frau Johanna hielt ihm die Treue, umsorgte und erzog die beiden Kinder vorbildlich und bearbeitete den Hof in Pinzon bei Montan auch mit nachbarlicher Hilfe weiter. Zusammen mit anderen leidgeprüften Frauen und Angehörigen besuchte sie ihren Hans jede Woche eine halbe Stunde, in Trient, in Mailand und zuletzt in Brixen.