Kurzbericht und Anmerkungen eines der Angeklagten zum längsten Südtirol-Verfahren nördlich der Alpen (1963-1981) mit seinem Ursprung im römischen Innenministerium und bei der „DDR“- Justiz in Ost-Berlin. Verhaftungen 1966 und Verurteilungen 1980 in Köln, Revision und Aufhebung der Urteile durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Rückverweisung an das Landgericht Bonn. Feststellung des Grundrechtsverstoßes wegen der übermäßigen Verfahrensdauer und des Haftbefehls durch das Bundesverfassungsgericht. Erhebung der Klage zum Europäischen Gerichtshof Straßburg wegen Menschenrechtsverstoßes. Auf die Anberaumung einer erneuten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bonn Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wegen der Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland, offenbar auf politische Einflußnahme hin, da eine Verurteilung in Straßburg drohte.
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